| ..inseminieren in einer Klinik |
z.B.bei "Nachbars"1) grundsätzliches.... wird in Deutschland nicht bei gleichgeschlechtlichen (lesbischen) oder heterosexuellen-unverheirateten Paaren durchgeführt, d.h. es ist rechtlich nicht erlaubt ...(soweit mir bekannt geworden ist, stimmt das nur zum Teil - es gibt ÄrztInnen, die das Regelwerk hier wohl anders auslegen und meinen, es gäbe KEIN ausdrückliches Verbot(die schwul-lesbische Rechtsberatung, bei der ich war, sieht das jedoch anders) Ihr könntet natürlich hier in Deutschland mal nachfragen - mehr als NEIN sagen solche Leute dann gewöhnlich nicht ... aber : die Adresse, die ich habe (ein Arzt in Essen) ... bei einem Telefonat zur Terminabsprache erfuhr ich, daß ich zuerst einen Fragebogen ausfüllen müsse (der dann folgende Fragen beinhaltete : wie lange verheiratet; seit wann der Kinderwunsch; wie oft und lange schon probiert; wieviel andere Möglichkeiten schon getestet.... es geht immer so weiter... und eine Wartezeit von gut 4-6 Monaten VOR dem ersten VOR-Gespräch ist garantiert...) Wie auch in vielen anderen Sachen sind unsere westlichen Nachbarn da etwas kooperativer - und bieten Hilfe auch für Frauen wie uns an - d.h. in Holland und Belgien findet ihr Stellen, wo die Insemination auch für Lesben, alleinstehende und heterosexuelle unverheiratete Frauen durchgeführt wird (Adressen und Telefon-Nr. können via Mail jederzeit angefordert werden) 2) Bezahlung / KostenDie Bezahlung ist von Ort zu Ort etwas unterschiedlich - einige nehmen pauschal für 6 Versuche, andere pro Insemination - wenn ihr mehr wissen wollt -siehe unten... 3) vorbereitendesIn einigen Kliniken werden zusätzliche Bluttest's VOR der ersten Insemination verlangt ...ohne diese wird die Insemination nicht durchgeführt !4) Daten des SpendersSeit der Gesetzeseinführung des" Gesetzes Registration Donordaten Künstliche Insemination"gibt es in Holland nur noch "halb-anonyme" Spender, was besagt, daß das unter diesen Umständen gezeugte Kind mit dem 18.Lebensjahr den Antrag stellen kann, den Erzeuger kennenzulernen.Hier eine Info, die ich von einer Klinik erhalten habe: " Seit Mai 2002 ist ein Gesetz in Kraft, das die Registration von Donordaten regelt. Danach sind wir verpflichtet, Namen, Geburtsdatum und Anschrift der Frauen, die nach einer Insemination schwanger werden, sowie die Daten des betreffenden Donors der vom Gesetzgeber für diesen Zweck ins Leben gerufenen Stiftung Registration Donordaten ('Stichting Registratie Donorgegevens') mitzuteilen. Spermadonoren müssen sich prinzipiell bereit erklären, ihre Identität preiszugeben, wenn ein auf dem Wege der künstlichen Insemination mit ihrem Sperma gezeugtes Kind dies nach Erreichen des 16. Lebensjahres verlangt." 5) Inseminations-OrteDie Inseminationen werden teilweise vor Ort (in Privatkliniken oder Krankenhäusern) durchgeführt; es gibt aber auch Kliniken, die einen Versand bzw. die Mitnahme von Spender-Sperma erlauben/ ermöglichen. Je nach Klinik werden Behältnisse zum Kauf oder Mieten 6) WartezeitenDas hängt von den jeweiligen Kliniken ab - ist lt. meinen Daten sehr sehr unterschiedlich (ich hörte Spannen von :
- und verändert sich auch ständig .. am besten in den Kliniken sofort nachfragen ! |